Folgen von Scheidungen - Folgen für Kinder

Folgen für Kinder

Persönliche Folgen von Ehescheidung für betroffene Kinder

Die Zahl der minderjährigen Kinder, die im Jahr 2002 von der Scheidung ihrer Eltern betroffen waren, ist in Deutschland gegenüber dem Vorjahr (153 520) auf 160 100 Kinder angewachsen. Der Anteil der geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern lag bundesweit – bezogen auf alle Scheidungsfälle – bei 49,9 % gegenüber 2001 mit 49,6% (Quelle: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 12/2003, S. 1105).

"Der Tod ist nicht so schlimm wie eine Scheidung" - makabre Worte des 19jährigen Paul, eines Sohns getrennter Eltern, aufgezeichnet von Anneke Napp-Peters in ihrer Langzeitstudie. Psychologen können bestätigen, dass beim Tod des Vaters oder der Mutter die Folgen für die Entwicklung eines Kindes in der Regel weniger schlimm sind als beim Fortgang eines Erzeugers.

Echte Halbwaisen sind in der Lage, sich mit dem unwiderruflichen Schicksalsschlag abzufinden und Gegenkräfte zu entwickeln; Scheidungskinder hingegen vermögen nicht wirklich zu begreifen, dass das geliebte Wesen noch existiert, aber den Kontakt abbricht oder stark reduziert. Von Bedeutung ist also weniger, dass ein Elternteil fehlt, sondern warum er fehlt.

Die Folgen von Scheidung sind für die betroffenen Kinder verheerend: Für die Kinder ist eine Scheidung mindestens so schmerzhaft wie für die Eltern. 39% aller Scheidungskinder sind emotional dermaßen beeinträchtigt, dass sie die Klasse wiederholen müssen (Ruthe 1997). Sie leiden unter dem Verlust des weggezogenen Elternteils und unter der emotionalen oder berufsbedingten Abwesenheit des sie betreuenden Elternteils. Kinder aus Scheidungsfamilien entwickeln häufig Schuldgefühle und verlieren an Selbstwertgefühl. Sie erleben der Scheidung voraus gehende emotionale elterliche Spannungen, Streitigkeiten von aggressivem Schweigen bis zur Gewaltanwendung vor und nach der Scheidung. Dies führt bei Kindern schon im Vorfeld der Scheidung zu emotionalen Spannungen und Existenzängsten, zu Regression, Aggression, zunehmender Orientierungs- und Haltlosigkeit und seelischen und körperlichen Krankheiten.

In der Nachscheidungs-Zeit erleben die Kinder sich im Spannungsfeld zweier Eltern, die ihnen durch ihre Konflikte häufig weiter seelischen Schaden zufügen. Nicht selten haben sie den Verlust eines Elternteils – in der Regel des Vaters – zu verkraften. Nur 23% aller geschiedenen Väter betrachten ihre Vaterrolle seit der Scheidung als unverändert (Quelle: G. Armendt, Universität Bremen, nach Focus 10/2004). Nur ca. 50% der Kinder verbleiben in Kontakt mit dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil (Ruthe 1997,. S. 156).

Meist geht ein Wohnungswechsel mit der Scheidung einher. Die Kinder verlieren gleichzeitig mit dem intakten Elternhaus ihr gewohntes Umfeld und ihren Freundeskreis. Eine erhebliche innere Verunsicherung ist die Folge. Durch Trennung / Scheidung wird die finanzielle und erzieherische Belastung der Person, bei der sie verbleiben, höher. Private Förderung ihrer Talente wird in der Folge zurück geschraubt bzw. beendet, so dass Scheidungskinder auch eine Einschränkung in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit erfahren müssen.

Nach einer amerikanischen Untersuchung (Hetherington, Cox und Cox 1985) entwickeln Scheidungskinder vor allem folgende Symptome:
"In den ersten paar Jahren nach der Scheidung weisen Kinder aus geschiedenen Familien im Vergleich zu Kindern aus nicht geschiedenen Familien mehr antisoziales, impulsives Ausagieren, mehr Aggressionen und Ungehorsam, mehr Abhängigkeit, Angst und Depression, mehr Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen und mehr problematische Verhaltensweisen in der Schule auf. Von Unterschieden in externalisierenden, impulsiven und antisozialen Verhaltensweisen wird regelmäßiger berichtet als von solchen in internalisierenden Störungen wie Rückzugsverhalten, Depression und Angst" (S. 518).

Napp-Peters (1988) Untersuchung ergab, dass bei 59 Kindern aus 52 Familien langfristige Störungen auftraten, und zwar bei 36 % Aggressionen, bei 36 % Depressionen, bei 19 % Einkoten, Einnässen, Suizidversuche und ähnliches sowie bei 9 % Lügen, Stehlen etc.. In zwei Dritteln der Fälle wurde eine Erziehungsberatungsstelle konsultiert.

Bei einer Studie (Schleiffer 1988) über 438 Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die zwischen 1980 und 1982 die Ambulanz der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Frankfurt aufsuchten und von denen 121 die Trennung bzw. Scheidung ihrer Eltern erlebt hatten, wurden bei Scheidungskindern seltener Entwicklungsstörungen, aber häufiger Störungen des Sozialverhaltens, autoaggressive Symptome sowie Suizidgefährdung, dissoziale Verhaltensweisen, Schulphobie, Enkropesis (Einkoten) und "gemischte" Syndrome diagnostiziert als bei anderen Patienten. Bei Sechs- bis Zehnjährigen war es häufiger zu einer Externalisierung, bei Pubertierenden zu einer Internalisierung gekommen. Scheidungskinder sind auch in Heimen und Pflegefamilien überrepräsentiert (Tischer- Bücking 1989).

Unterschiede Jungen und Mädchen

Häufig sind Unterschiede bei Jungen und Mädchen hinsichtlich der Verarbeitung der Scheidungsphase, ihrer Weiterentwicklung und Symptomatik zu beobachten. So weisen Buben mehr Verhaltensauffälligkeiten auf (insbesondere aggressiver Natur), die zumeist für eine längere Zeit auftreten; sie sind auch häufiger ungehorsam und rebellisch. Generell tendieren Jungen eher zu externalisierenden und Mädchen zu internalisierenden Reaktionen.

Bei Buben, die bei ihren Müttern aufwachsen, ist oft auch eine "untypische" Geschlechtsrollen-Entwicklung festzustellen: Sie weisen zum Beispiel mehr feminine Züge auf und spielen häufiger mit Mädchen. Das ist seltener der Fall, wenn sie viel Kontakt zu ihren Vätern oder anderen männlichen Bezugspersonen haben oder wenn "typisch männliche" Verhaltensweisen von ihren Müttern gefördert werden. Feminine Züge treten häufiger auf, wenn sie von ihren Müttern überbehütet und infantilisiert werden oder diese ihre Väter abwerten (Hetherington, Cox und Cox 1982, 1985; Kurdek 1989).

Generell scheinen Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme bei Einzelkindern, bei jüngeren Kindern und solchen mittleren Alters sowie bei Kindern häufiger zu sein, deren sorgeberechtigter Elternteil gegengeschlechtlich ist. Negativ wirken sich auch ein niedriger sozioökonomischer Status sowie Spannungen und Konflikte zwischen den geschiedenen Eltern aus. Zumeist wird davon berichtet, dass Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme häufiger sind, wenn nur wenig Kontakt zum nichtsorgeberechtigten Elternteil besteht (Napp-Peters 1989).

Verhaltensauffällig

Viele verschiedene Faktoren werden dafür verantwortlich gemacht, dass Scheidungskinder verhaltensauffällig werden oder bleiben. Beispielsweise wird auf Vernachlässigung, Mangel an emotionaler Zuwendung, unzureichende oder inkonsistente elterliche Kontrolle und chaotische Familienverhältnisse verwiesen. In manchen dieser Fälle sind überstarke Bindungen zwischen Eltern und Kindern (Symbiosen) oder in Ablehnung verkehrte Bindungen festzustellen, aber auch Bündnisse, Ausstoßungs-Tendenzen oder die Zuweisung von Rollen wie die des Ersatzpartners oder Sündenbocks.

Oft kommt es auch zur Ausbildung von Symptomen, wenn die Eltern psychisch auffällig sind, unter Ängsten und Depressionen leiden. Belastend wirkt sich aus, wenn Kinder Gewalttätigkeiten zwischen ihren Eltern erlebten: Jungen identifizieren sich dann oft mit dem Aggressor und werden selbst gewalttätig, Mädchen übernehmen vielfach eine Opferrolle.

Kinder und Jugendliche leiden in der Nachscheidungsphase eher unter Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Störungen, wenn sie sich für die Trennung ihrer Eltern verantwortlich machen, noch immer auf eine Versöhnung hoffen, starke Trennungsängste erleben oder im Konflikt zwischen Ablösungs-Bestrebungen und starken Bindungen stehen.

Negativ kann sich ferner auswirken, wenn sie sich als Bürde für den sorgeberechtigten Elternteil sehen, auf neue Partner ihrer Eltern eifersüchtig sind oder feindselige Gefühle gegenüber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil empfinden. Manche Kinder interpretieren den Elternverlust oder die Einstellung von Unterhaltszahlungen auch so, als ob sie wertlos und nicht liebenswürdig wären. Solche Gefühle werden zudem geweckt, wenn nichtsorgeberechtigte Elternteile von sich aus auf ihr Umgangsrecht verzichten, häufig Besuche absagen oder zu den vereinbarten Terminen nicht erscheinen.

Ältere Mädchen erleben sich auch als wenig attraktiv und als Frau abgelehnt, wenn sich ihre Väter nicht mehr um sie kümmern. Da ihre Mütter ebenfalls zurück gewiesen wurden, vergrößert die Identifikation mit ihnen noch den Eindruck, nicht liebenswert zu sein. Zumeist führt aber erst eine Kombination mehrerer der in den letzten Absätzen erwähnten Faktoren zu einer Konstellation, unter der Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme ausgebildet werden und sich verfestigen.

Viele Konflikte in die Kinder mit hinein gezogen werden, beziehen sich auf Unterhaltszahlungen. So fand Napp-Peters (1985, 1988) heraus: "Nur 42 Prozent der Eltern erhalten vom geschiedenen Ehepartner regelmäßig Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. Bei 18 Prozent wird der Unterhalt nicht regelmäßig oder vermindert gezahlt. 26 Prozent haben noch nie Unterhaltsleistungen erhalten. 14 Prozent der Eltern, vorwiegend Väter, legen keinen Wert auf Unterhalt ..." (1988, S. 24). In den meisten Fällen waren die Kinder Ansprechpartner oder Ventil für die hieraus resultierende Enttäuschung oder Verbitterung.

Viele Konflikte zwischen Geschiedenen, die auf Kosten der Kinder ausgetragen werden, entzünden sich auch am Umgangsrecht. Zum einen versuchen viele sorgeberechtigte Elternteile, die Wahrnehmung dieses Rechts zu erschweren, weil sie sich auf diese Weise an ihrem früheren Partner rächen wollen, ihn für unregelmäßige oder unzureichende Unterhaltszahlungen bestrafen möchten oder ihn als Eindringling erleben - insbesondere wenn sie eine neue Kernfamilie bilden und diese gegenüber Außenstehenden deutlich abgrenzen wollen. Manche möchten nicht, dass ihre Kinder mit dem umgangsberechtigten Elternteil in Kontakt kommen, weil sie dessen Erziehungsstil oder neuen Partner ablehnen.

Auch die Weiterentwicklung der beiden früheren Ehegatten kann zu unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich der Kindererziehung führen. Zum anderen sind viele umgangsberechtigte Elternteile bei Besuchen unpünktlich, sagen diese kurzfristig ab, erscheinen zu den vereinbarten Terminen nicht oder verhalten sich bei Besuchen ihren Kindern gegenüber wenig akzeptabel (sind zum Beispiel betrunken, bedrohen sie, fragen sie aus oder versuchen, sie negativ zu beeinflussen). Weitzman (1985) berichtete, dass es bei ihren Interviews mit 228 seit einem Jahr geschiedenen Männern und Frauen "zahlreiche spontane Äußerungen von Müttern gab, die versuchten, den Vater zu überzeugen (oder ihn baten), seinen Kindern mehr Aufmerksamkeit zu schenken und mehr Zeit mit ihnen zu verbringen. Mit großer emotionaler Besorgnis wurden Beschwerden über Väter vorgebracht, die nicht anriefen, ein wichtiges Baseballspiel oder eine Schultheateraufführung verpassten, einen Geburtstag vergaßen, eine Reise absagten, auf die sich die Kinder schon seit Monaten gefreut hatten, oder einfach aufhörten, ihre Kinder zu besuchen" (S. 230).

Knapp ein Viertel der Befragten, und zwar gleichermaßen sorge- und umgangsberechtigte Eltern, berichteten von Problemen hinsichtlich des Besuchsrechts. Für den nichtsorgeberechtigten Elternteil ist oft auch problematisch, dass er sich gegenüber seinem früheren Ehepartner als Verlierer oder Bittsteller, als ohnmächtig und ungerecht behandelt erlebt. Er zieht sich dann häufig zurück. Aber auch der sorgeberechtigte Elternteil fühlt sich vielfach benachteiligt, da er die Last der Kindererziehung tragen muss und von seinem geschiedenen Ehegatten kaum entlastet wird.

Viele Auseinandersetzungen resultieren daraus, dass Geschiedene nicht zwischen Partner- und Elternebene trennen können. So werden alte Partnerkonflikte über die Kinder ausgetragen. Besonders problematisch ist, wenn die früheren Ehegatten weiterhin nur negative Seiten am jeweils anderen sehen oder unakzeptable Aspekte ihrer selbst auf ihn projizieren. Auch eine Wiederheirat kann zu neuen Auseinandersetzungen über Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltszahlungen und so weiter führen.

So befinden sich von Scheidung betroffene Kinder – nicht selten als Störfaktor – in den neuen bzw. wechselnden Partnerschaften ihrer geschiedenen Eltern und erleben neue Geschwister-Konstellationen, die häufig nicht von Dauer sind (Scheidungsqoute bei Zweitehen mit Kindern: 75%. Die Trennungsquote bei unehelichen Partnerschaften liegt nach fachlichen Schätzungen noch höher).

Zu beachten ist auch, dass Forschungsergebnisse zeigen, "dass es bei Kindern weniger wahrscheinlich ist als bei ihren Eltern, dass sie sich vom Stress der Trennung erholen" (Isaacs, Montalvo und Abelsohn 1986, S. 6). Viele von ihnen leiden nicht nur zehn Jahre nach der Scheidung noch an deren Folgen, sondern scheitern später auch unverhältnismäßig häufig in ihren eigenen Ehen (Langenmayr 1987; Wallerstein und Blakeslee 1989).

Ein ebenso düsteres Bild erbringt die Untersuchung von Napp-Peters. Bei der ersten Befragung Anfang der achtziger Jahre hatten sich 22 Prozent der Kinder als verhaltensgestört erwiesen. 12 Jahre später war es nur wenigen von ihnen gelungen, ihr Leiden abzulegen. Doch weitere 31 Prozent, die bei der ersten Untersuchung nicht aufgefallen waren, zeigten nun deutliche Störungen. So kommt auch Napp-Peters auf eine Scheidungsgeschädigten-Quote von rund 50 Prozent. Kinder ohne Mütter: Da die Hamburger Soziologin auch Scheidungsfamilien untersuchte, bei denen die Kinder beim Vater leben, konnte sie ein schiefes Bild von der Bedeutung des Eltern-Geschlechts zurechtrücken: Kinder ohne Mütter - gleich ob Jungen oder Mädchen - sind ebenso oft geschädigt wie Kinder ohne Väter.

Die Biografie von Scheidungskindern ist in der Folge von mangelnder Bindungsfähigkeit mit hoher
eigener Scheidungsrate (80%) gezeichnet. Weitere Folgen:

Weitere Folgen:

5 mal mehr gefährdet, Selbstmord zu begehen

32 mal mehr gefährdet, von zu Hause weg zu laufen

14 mal mehr gefährdet, Vergewaltigungen zu begehen

9 mal mehr gefährdet, frühzeitig aus der Schule auszusteigen

10 mal mehr gefährdet, Drogen zu nehmen

9 mal mehr gefährdet, in einer Erziehungsanstalt zu landen

20 mal mehr gefährdet, sich im Gefängnis wiederzufinden

33 mal mehr gefährdet, ernstlich körperlich misshandelt zu werden

73 mal mehr gefährdet, Opfer tödlichen Missbrauchs zu sein [Die Quellen für diese Fakten aus den

USA können nachgewiesen werden ("Die vaterlose Gesellschaft")

Scheidungskinder verlassen verfrüht das Elternhaus

Mädchen mit Vaterverlust durch Trennung und Scheidung werden verfrüht Mutter bzw. erleiden Abtreibungen

  • Der Verlust eines einigermaßen seine Aufgaben in der Familie wahrnehmenden Vaters ist vor allem für Jungen eine seelische Katastrophe mit Spätfolgen. Sie haben in der Regel einen Mangel an Identitätsbildung zu verzeichnen. Jungen mit Vaterverlust durch Trennung und Scheidung erleiden einen Mangel an Antizipation von männlicher Sozialisation, d.h. sie wissen später nicht, wie man eine Familie leitet. Dazu kommt, dass sie häufig von der alleinerziehenden Mutter zum Ersatzpartner gemacht werden. Dies kann im Extremfall zu Bindungsunfähigkeit, Homosexualität und Kriminalität führen. Wem dies übertrieben erscheint, kann sich in Schnack / Neutzling 1990 ein umfassendes Bild davon machen
  • Tief im Inneren sitzen Enttäuschung und Hass auf das gegengeschlechtliche Elternteil, das sich auf die Paarbeziehungen der Folge-Generation überträgt und sie erschwert bzw. verunmöglicht. Die Scheidungsrate der Folge-Generation wird voraussichtlich weiter steigen
  • Häufig erfolgt eine Flucht in die Medien, Drogen oder Kriminalität, wo sie in Eskapismus und Anerkennung Ersatz für das verlorene Zuhause erhoffen
  • Die vorherrschende Meinung, dass eine Scheidung eine vorübergehende Krise darstellt, die nach einiger Zeit von selbst überwunden würde, ist falsch. Unter der Scheidung, in deren Verlauf ein Elternteil ausgegrenzt wird, leiden Kinder jahrelang, allzu oft ein Leben lang. In einer abschließenden Stichprobe von 54 Kindern, die besonders unter der Ausgrenzung litten, zeigte sich: Nur 25 Prozent der Kinder ist es gelungen, ihre scheidungsbedingten Schwierigkeiten zu überwinden und sich zu lebenstüchtigen Erwachsenen zu entwickeln. 75 Prozent haben dagegen nach wie vor große Probleme, den Alltag zu bewältigen und längerfristige Perspektiven für ihr Leben zu entwickeln. Knapp die Hälfte hat Probleme mit Alkohol und Drogen, einige haben wegen Beschaffungskriminalität bereits vor dem Richter gestanden.
  • Die 25 Prozent der Kinder, die ihr Leben in den Griff bekommen haben, konnten auf gute Kontakte zu ihren nichtsorgeberechtigten Eltern und auf viel Unterstützung zurückgreifen. Der Verlust von Familienbeziehungen ist dagegen nicht nur die häufigste Folge der Scheidung, sondern zugleich auch die gravierendste Ursache für scheidungsbedingte Störungen bei Kindern.
  • Die Reaktionsweisen von Jungen und Mädchen auf veränderte Familiensituation ist unterschiedlich. Während Jungen unmittelbarer mit anhaltendem Problemverhalten reagieren, treten psychische Störungen bei Mädchen - zumeist verzögert - mit der Pubertät auf. Vor allem aber wuchsen die Kinder fast ausnahmslos in Familien auf, die den anderen Elternteil ausgrenzten.
  • Das erschütternde Ergebnis der bisher einzigen repräsentativen Langzeitstudie ist: Ausschließungsprozesse des nichtsorgeberechtigten Elternteils führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu scheidungsbedingten irreversiblen Störungen, die die Unfähigkeit im Erwachsenenalter zu Folge haben, ihren Alltag zu bewältigen. Verbunden damit sind Alkoholprobleme, Drogenabhängigkeit und Kriminalität. 80% der Kinder, die in Heimen leben, kommen aus Scheidungsfamilien. Die Autorin kommt zum Schluß: Als gesellschaftliches Massenphänomen ist die Scheidung - und sind vor allem die Scheidungsfolgen - heute kein privates Problem mehr. Anneke Napp-Peters, Familien nach der Scheidung.

Dies sind mögliche Folgen einer Scheidung für die Kinder des geschiedenen Ehepaares.

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